Ziele und Grundsätze

zur Arbeit der Vereinigung der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte in Schleswig-Holstein

  1. Die VHBL bekennt sich zu den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtstaates.
  2. Die VHBL ist unabhängig von Selbstverwaltung, sonstigen staatlichen Organen, Parteien und Religionsgemeinschaften.
  3. Die VHBL vertritt und fördert die wirtschaftlichen, sozialen und berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder in Schleswig-Holstein gegenüber dem Landtag, der Landesregierung, den Selbstverwaltungsgremien, anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen sowie Vereinen und Verbänden.
  4. Die VHBL setzt sich in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden für die Sicherung und Weiterentwicklung der wirtschafltichen, sozialen und berufsständischen Ziele ein.


Zur Erreichung dieser Ziele dienen insbesondere:

  1. das Zusammenwirken aller in der VHBL organisierten hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte unter Einbeziehung der im Ruhestand befindlichen kommunalen Wahlbeamten;
  2. die Weiterentwicklung und Verteidigung der sozialen Sicherung für die im aktiven Dienst stehenden und im Ruhestand befindlichen kommunalen Wahlbeamten;
  3. die Förderung der fachlichen und politischen Weiterbildung sowie die Vermittlung berufsständischer Informationen durch Publikationen und/oder in Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen;
  4. die Unterstützung der Mitglieder gegenüber ihren obersten Dienstbehörden und Versorgungseinrichtungen;
  5. die Wahrung und Entfaltung der berufsständischen Handlungsfähigkeit in den Verwaltungen und gegenüber den Selbstverwaltungsgremien;
  6. die Förderung des Verständnisses für die beruflichen Aufgaben und Probleme der kommunalen Wahlbeamten in der Landes- und Bundespolitik sowie der Öffentlichkeit;
  7. die Einflussnahme auf Gesetzgebung und Landesregierung auch im Zusammenwirken mit den kommunalen Landesverbänden;
  8. die Pflege des Gedanken- und Erfahrungsaustausches sowie die Förderung der Kommunikation untereinander.


Die VHBL wird sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen, um diese Grundsätze und Ziele zu verwirklichen.