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Ziele und Grundsätze
zur Arbeit der Vereinigung der hauptamtlichen Bürgermeister und Landräte in Schleswig-Holstein
- Die VHBL bekennt sich zu den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtstaates.
- Die VHBL ist unabhängig von Selbstverwaltung, sonstigen staatlichen Organen, Parteien und Religionsgemeinschaften.
- Die VHBL vertritt und fördert die wirtschaftlichen, sozialen und
berufsständischen Interessen ihrer Mitglieder in Schleswig-Holstein
gegenüber dem Landtag, der Landesregierung, den
Selbstverwaltungsgremien, anderen öffentlichen und privaten
Einrichtungen sowie Vereinen und Verbänden.
- Die VHBL setzt sich in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen
Landesverbänden für die Sicherung und Weiterentwicklung der
wirtschafltichen, sozialen und berufsständischen Ziele ein.
Zur Erreichung dieser Ziele dienen insbesondere:
- das Zusammenwirken aller in der VHBL organisierten hauptamtlichen
Bürgermeister und Landräte unter Einbeziehung der im Ruhestand
befindlichen kommunalen Wahlbeamten;
- die Weiterentwicklung und Verteidigung der sozialen Sicherung für
die im aktiven Dienst stehenden und im Ruhestand befindlichen
kommunalen Wahlbeamten;
- die Förderung der fachlichen und politischen Weiterbildung sowie
die Vermittlung berufsständischer Informationen durch Publikationen
und/oder in Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen;
- die Unterstützung der Mitglieder gegenüber ihren obersten Dienstbehörden und Versorgungseinrichtungen;
- die Wahrung und Entfaltung der berufsständischen
Handlungsfähigkeit in den Verwaltungen und gegenüber den
Selbstverwaltungsgremien;
- die Förderung des Verständnisses für die beruflichen Aufgaben und
Probleme der kommunalen Wahlbeamten in der Landes- und Bundespolitik
sowie der Öffentlichkeit;
- die Einflussnahme auf Gesetzgebung und Landesregierung auch im Zusammenwirken mit den kommunalen Landesverbänden;
- die Pflege des Gedanken- und Erfahrungsaustausches sowie die Förderung der Kommunikation untereinander.
Die VHBL wird sich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln einsetzen, um diese Grundsätze und Ziele zu verwirklichen.